Startseite pixel Kontakt pixel Userbereich pixel AGBs  leer
 

PKV-Info

leer leer

Startseite

leer

Kontakt

leer

Kundendepot

leer

Persönliche Beratung

leer

Aktuelle News

leer

So finden Sie uns

leer
leer
leer
leer

Krankenversicherung

leer leer

Krankenversicherung

leer

Krankenzusatzvers.

leer

Verbraucher PKV

leer
leer
leer
leer

Versicherungen

leer leer

Hausrat, Unfall

leer

Haftpflichtvers.

leer

Kinderversicherung

leer
leer
leer
leer

Vorsorge

leer leer
Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit

 
 
leer

Lebensversicherung

leer

Altersvorsorge

leer

Direktversicherung

leer

Lebensversicherung verkaufen

leer
leer
leer
leer

Geldanlage

leer leer

Geldanlage

leer

Festzins

leer
leer
leer
leer

Links

leer leer

Links

leer
leer
leer
leer

Sonnenimmobilie

leer leer

Sonnenimmobilie

leer

Info Türkei

leer

Info Spanien

leer
leer
leer
leer

Kunden Log-In

leer leer
  Username:  

  Passwort:  

leer
leer
leer

Was bedeutet Berufsunfähigkeit?

 
 Bedeutung der BU  Hinweise zur BU 
 
 

Berufsunfähigkeit besteht, wenn eine Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eine längere Zeit (dieser Zeitraum variert je nach Versicherer) ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspircht.

Was zahlt der Staat?

Das Rentenreformgesetz, das zum 01.01.2001 in Kraft getreten ist, bewirkte einschneidende Veränderungen in der BU-Rente. Die Leistungen garantieren keinerlei ausreichende Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit.

Die gesetzliche Absicherung seit dem 01.01.2001:

  • Umwandlung der Berufsunfähigkeits- in eine Erwerbsminderungsrente

  • für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen besteht
    kein gesetzlicher Schutz, wenn der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann

  • Berufsschutz entfällt: kann eine andere (auch geringer qualifizierte und bezahlte) Tätigkeit ausgeübt werden, besteht kein Anspruch auf Rente

  • die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 34% des letzten Bruttogehalts statt wie bisher 39%)

  • die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 17% des letzten Bruttogehalts statt wie bisher 26%)

  • keinen Anspruch auf Rentenzahlungen hat, wer mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten kann

  • Berufsanfänger erhalten keine Leistungen, da die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist

    Besondere Vorsorge müssen Selbständige und Freiberufler treffen, da für diesen Personenkreis keinerlei gesetzliche Ansprüche bestehen, wenn sie nicht pflichtversichert sind.



  • © PS-Finanzkonzepte

    Software für Versicherungsmakler und Vertriebe
    Impressum    Haftungsausschluss