Vom Bruttogehalt können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) – in 2005 bis zu 2.496 Euro jährlich bzw. 208 Euro monatlich – steuerfrei für die persönliche Alterssicherung verwendet werden. Beitragserhöhungen und –reduzierungen sind ohne Steuernachteile möglich.
Durch das neue Alterseinkünftegesetz wird die Direktversicherung sogar noch gestärkt: Für Neuzusagen ab 1.1.2005 können zusätzlich 1.800 Euro steuerfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden, sofern nicht bereits Beiträge in eine bestehende Versorgung pauschal versteuert werden.
Erst im Rentenalter setzt die Steuerpflicht auf die dann ausgezahlten
Leistungen ein – mit einem voraussichtlich niedrigeren Steuersatz als heute.
Sozialversicherungsrecht
Die arbeitgeberfinanzierte Beitragszahlung ist sozialversicherungsfrei bis 4% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (BBG).
Die Beitragszahlung aus Entgeltumwandlung ist bis Ende 2008 sozialversicherungsfrei bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).
Versorgungsleistungen aus der Direktversicherung sind in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner beitragspflichtig.